Mediotheksordnung
erstellt am 04.10.2011
Der gesamte Bereich der Mediothek dient als Arbeitsraum für Schülerinnen und Schüler sowie für das Kollegium des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums.
Um die Nutzung für alle gleichermaßen zu gewährleisten und die Resourcen der Mediothek für alle zu erhalten, gelten folgende Regeln.
Allgemeines Verhalten
Alle Nutzer arbeiten möglichst leise in der Mediothek. Bei Gesprächen (Partner- bzw. Gruppenarbeiten) bleibt die Lautstärke reduziert. Um die Arbeitsatmosphäre zu gewährleisten, sind Kartenspiele u.Ä. in der Mediothek untersagt.
Essen und Trinken ist in den Räumen der Mediothek zum Schutze der Medien grundsätzlich verboten. Das heißt auch, dass keine Lebensmittel etwa aus der Cafeteria in die Mediothek hineingetragen werden dürfen.
Schüler und Schülerinnen der Sek I dürfen Taschen und Jacken nicht in die Mediothek mitbringen. Sie können diese in ihren Klassenräumen lassen.
In den große Pausen ist es untersagt, Hausaufgaben in der Mediothek zu erledigen.
Bibliotheksbereich
Alle entnommenen Medien werden an ihren Standort zurückgestellt. Bei Unsicherheiten bezüglich des Standortes stehen die Mediotheksaufsichten für Fragen zur Verfügung.
Die Bücher mit einem roten Punkt auf dem Buchrücken sind Präsenzexemplare, sie können nicht ausgeliehen werden. Ebenso können Zeitschriften nicht ausgeliehen werden.
Alle anderen Bücher können entliehen werden. Zur Ausleihe, Verlängerung und Rückgabe der Bücher ist der Benutzerausweis notwendig.
Computerraum
Computerarbeitsplätze sollen vorrangig für schulische Zwecke genutzt werden.
Das Aufrufen pornografischer, politisch extremer und Gewalt verherrlichender Internetseiten ist untersagt. Spiele, bei denen Waffen jeglicher Art eingesetzt werden oder in denen Gewalt ausgeübt wird, sind ebenfalls verboten.
Bei Verstoß gegen diese Regeln wird der Schüler oder die Schülerin von der Nutzung der Computer in der Schule ausgeschlossen.
Der Computerraum ist während der großen Pausen und in der Mittagspause geschlossen.
Präsentationsraum
Der Präsentationsraum darf von Schülern nur unter Aufsicht genutzt werden.
Alle Nutzerinnen und Nutzer der Mediothek müssen die Anweisungen der Mediotheksaufsichten befolgen!
Bei Verstoß gegen die Mediotheksordnung wird der Benutzerausweis vorübergehend eingezogen.
