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Unsere Hausordnung

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Hausordnung 2009 – Stand: 18.06.2009


Präambel zur Hausordnung



Die vorliegende Hausordnung ist Teil unserer Schulverfassung. Die aufgeführten Regelungen sind von Schülern*, Lehrern* und Eltern gemeinsam vereinbart worden. Die Hausordnung enthält Rechte und Pflichten für alle beteiligten Gruppen und Personen mit dem Ziel, dass Schüler und Lehrer
- umsichtig, rücksichtsvoll, hilfsbereit und kooperativ miteinander umgehen,
- einvernehmlich die Regeln zur Unterrichts- und Pausenorganisation beachten und mittragen
- Schulgebäude und -gelände, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel pfleglich behandeln.

*Hinweis: Die Begriffe „Schüler“ und „Lehrer“ werden geschlechtsneutral verwendet.


Einzelregelungen:



1. Unterrichtsbeginn und –ende


1.1 Der Unterricht beginnt um 7:50 Uhr. Die Eingangshalle ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Klassenräumen erfolgt um 7:40 Uhr.

1.2 Nach Unterrichtsschluss (Belegungsplan) werden in den Kurs- und Klassenräumen die Stühle hochgesetzt. Alle Schüler verlassen umgehend die Unterrichtsräume. Nach Unterrichtsschluss steht den Schülern im Bedarfsfall die Eingangshalle als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.

1.3 In der Eingangshalle und in den Eingangsbereichen außerhalb des Gebäudes ist besonders rücksichtsvolles Verhalten notwendig. Lärm, Bewegungs- und Ballspiele müssen daher dort unterbleiben.


2. Verhalten in Kurs- und Klassenräumen



2.1 Nach dem Gongzeichen zu Stundenbeginn begeben sich alle Schüler an ihren Platz und legen ihre Arbeitsmaterialien bereit. Bei Unterricht im Fachraum warten die Schüler am vereinbarten Treffpunkt auf ihren Fachlehrer. Entsprechendes gilt für den Sportunterricht. Fachräume und Sportanlagen dürfen nur nach Aufforderung durch den Lehrer betreten werden.

2.2 Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn der Lehrer noch nicht zum Unterricht erschienen ist, informiert der Klassen-/Kurssprecher das Sekretariat.

2.3 Jacken und Mäntel, Taschen und Arbeitsmaterialien werden in die Klassen- und Fachräume mitgenommen. Während des Sportunterrichts geben die Schüler ihre Wertgegenstände den Sportlehrern zur Aufbewahrung.

2.4 Während des Unterrichts wird nicht gegessen oder getrunken. Ausnahmen sind bei Klausuren möglich. Das Mitnehmen von Tassengetränken in die Klassen- und Kursräume ist generell untersagt.

2.5 Alle Schüler und Lehrer sorgen dafür, dass ihre Handys während des Unterrichts deaktiviert sind. Aktivierte Handys der Schüler werden vom Fachlehrer eingezogen und im Sekretariat deponiert. Die Handys werden den Schülern erst nach Unterrichtsschluss zurückgegeben. Bei Schülern der Sekundarstufe I erfolgt die Rückgabe nur an die Erziehungsberechtigten.

2.6 Bild- und Tonaufnahmen sind im Schulbereich nur mit besonderer Genehmigung der Schulleitung gestattet.


3. Ordnung in den Klassen- und Kursräumen



3.1 Alle Klassen und Kurse sind gemeinsam mit ihren Fachlehrern für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen- und Kursräumen verantwortlich. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind von den Schülern selbst umgehend zu beseitigen.

3.2 In jeder Klasse und jedem Kurs werden zwei Schüler mit einem - i. d. R. wöchentlich wechselnden - Ordnungsdienst beauftragt. Ihre Namen werden im Klassenbuch bzw. Kursbuch eingetragen. Diese Schüler übernehmen insbesondere die folgenden Aufgaben:

• Aufstellung des OHP-Projektors direkt am Fenster neben der Tafel
• Reinigung der Wandtafel, vor allem am Ende einer Stunde
• Lüften des Raumes
• umgehende Beseitigung von groben Verschmutzungen – nach Möglichkeit Beseitigung durch die Verursacher selbst!
• Ausfegen des Raumes nach Unterrichtsschluss (Belegungsplan)
• Einhaltung von Energiesparmaßnahmen (Fenster und Türen schließen), besonders bei Raumwechsel und nach Unterrichtsschluss
• Meldung von neu festgestellten Beschädigungen von Mobiliar und Räumen an den Klassen- / Kurslehrer oder an das Sekretariat II

3.3 Nur die Ordnungsdienste der Sekundarstufe I bleiben während der großen Pausen im Klassenraum und beugen damit möglichen Diebstählen vor.

3.4 Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, ist das Verlassen der Unterrichtsräume vor dem Pausenzeichen nicht erlaubt. Diese Regelung gilt auch bei Klassenarbeiten und bei Unterrichtsschluss.


4. Pausenregelung



4.1 Der Pausenhof für die Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 ist das südliche Schulhofgelände. Schüler der Sekundarstufe I dürfen dieses Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen.
Der Biologiegarten und der Lehrerparkplatz gehören nicht zum Pausenhof.
Oberstufenschulhof ist der nördliche Pausenhof. Nur Oberstufenschüler dürfen sich dort aufhalten.

4.2 Im Schulgebäude und auf dem gesamten Schulgelände besteht Rauchverbot. Volljährige Oberstufenschüler, die außerhalb des Schulgeländes rauchen, haben für die Sauberkeit des von ihnen genutzten „Raucherbereichs“ zu sorgen.

4.3 In den 5-Minuten-Pausen verlassen die Schüler der Sekundarstufe I ihren Unterrichtsraum nur in begründeten Ausnahmefällen. In den Klassenräumen sind keine Aktivitäten gestattet, die zu einer Gefährdung der eigenen Person (z. B. Sitzen oder Stehen auf der Fensterbank) oder von Mitschülern oder zur Zerstörung von Sachgegenständen führen können.

4.4 In den großen Pausen können alle Schüler des FvSG das Angebot der Cafeteria nutzen. Die Schüler der Stufen 5 bis 9 - mit Ausnahme der Ordnungsdienste (s. 3.3) - suchen anschließend unverzüglich den für sie vorgesehenen Pausenbereich auf.

4.5 In Klausurbereichen ist während der Pausen besondere Ruhe notwendig. Räume, in denen mehrstündige Klassenarbeiten/Klausuren geschrieben werden, werden an der Tür als Klausurräume gekennzeichnet.
Der Zugang zum Bibliotheksteil der Mediothek ist nur zu Beginn der großen Pausen und auf direktem Wege über das zur Mediothek führende Treppenhaus gestattet.

4.6 Zur Vermeidung von Unfällen dürfen gefährliche Gegenstände wie Messer, Feuerwerkskörper oder Laserpointer nicht in die Schule mitgebracht werden. Es ist untersagt, Schneebälle zu werfen.
Radfahren ist auf dem Schulgelände nur im Schritttempo und außerhalb der Pausen gestattet.

4.7 Das Treppenhaus zum Lehrerparkplatz darf von den Schülern nur zum Raumwechsel zwischen zwei Unterrichtsstunden, nach Unterrichtsschluss und im Alarmfall benutzt werden.

4.8 Am Ende der großen Pausen werden die Schüler mit dem ersten Gongzeichen aufgefordert, ihre Unterrichtsräume aufzusuchen, damit der Unterricht ohne Verzögerung beginnen kann.


5. Ordnungsdienste während der großen Pausen



5.1 Schüler aus den Stufen 9 und 10 unterstützen die verantwortlichen Lehrer nach einem festgelegten Plan bei der Pausenaufsicht im Gebäude. Sie tragen als Erkennungszeichen ein blaues Abzeichen und

- achten auf die Einhaltung von Ruhe in den Klausurbereichen
- schlichten Streitigkeiten
- verhindern Gefährdungen und Beschädigungen
- melden grobes Fehlverhalten.

5.2 Jeweils vier Schüler der Stufe 8 sind nach einem festgelegten Plan während der großen Pausen für die Sauberhaltung von Cafeteria, Eingangshalle, Fluren und Treppenhäusern verantwortlich. Sie tragen als Erkennungszeichen ein grünes Abzeichen.

5.3 Die Ordnungsdienste der Sekundarstufen I und II sorgen täglich für die Säuberung der festgelegten Bereiche.


6. Treffpunkte für Schülergruppen



6.1 Für Zusammenkünfte von Schülergruppen mit ihren Lehrern in den großen Pausen sind vier besonders gekennzeichnete Treffpunkte sind festgelegt:

T1; 2. OG, Treppenhaus Süd für die Klassenstufen 7 und 8
T2; 2. OG, Treppenhaus West für die Klassenstufen 9 und 10
T3; 2. OG, Treppenhaus Nord für die Klassenstufen 11 bis 13
T4; EG, Foyer /Bühne für die Klassenstufen 5 und 6

6.2 Die zweite große Pause ist für kollegiumsinterne Besprechungen reserviert. Daher stehen in der Zeit von 11.15 Uhr bis 11.35 Uhr die Lehrer den Schülern nur noch in dringenden Ausnahmefällen für Gespräche zur Verfügung.


7. Mittagspause



7.1 Vormittags- und Nachmittagsunterricht werden durch eine Mittagspause unterbrochen. Im Regelfall findet die Mittagspause von 13:10 Uhr bis 14:05 Uhr statt. Für die Sekundarstufe II sind abweichende Regelungen möglich.

7.2 In der Mittagspause verlassen alle Schüler der Sekundarstufe I ihre Klassenräume. Die Klassenräume werden für die Zeit der Mittagspause von den Fachlehrern der 6. Stunde verschlossen.
Aufenthaltsbereiche während der Mittagspause sind Mensa, Cafeteria, Eingangshalle, Schulgelände, Räume mit besonderen Pausenangeboten.

7.3 In der Mittagspause haben die Schüler des FvSG die Möglichkeit, in der Mensa des Schulzentrums oder in der Cafeteria zu essen. Dabei sind ggs. Zeitfenster für die einzelnen Stufen zu beachten. Die Bestellung von Speisen bei Pizzadiensten oder ähnlichen Anbietern ist grundsätzlich nicht gestattet.

7.4 In der Mittagspause können die Schüler an Pausenangeboten zu Sport, Spiel, Entspannung teilnehmen. Diese Angebote können wechseln und werden durch Aushang rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Mediothek steht während der Mittagspause nur den angemeldeten Teilnehmern besonderer Pausenangebote zur Verfügung.

7.5 Ein Ordnungsdienst aus Schülern der Sekundarstufe I sorgt dafür, dass Abfälle in der Mittagspause sachgerecht entsorgt werden. Der Einsatz des Ordnungsdienstes wird durch einen Sonderplan geregelt.


8. Unterbringung von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen



8.1 Alle Fahrräder sind im Regelfall im verschließbaren Fahrradstand an der Ringstraße abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern.

8.2 Nach dem Beschluss der Schulkonferenz vom 30.05.07 werden die Parkplatzbereiche an der Jahnstraße vom Beginn des Schuljahres 2007/2008 an folgendermaßen genutzt:

• der Parkplatz für Lehrer ist der gepflasterte Bereich vor dem Lehrereingang an der
Westseite der Schule
• der Parkplatz für Schüler ist der Bereich vor der Siegfried-Moning-Halle.

Der Parkplatz an der Realschulsporthalle (Einfahrt von der Holser Straße) sowie die Parkstreifen an der Ringstraße und an der Jahnstraße stehen Schülern und Lehrern zur Verfügung.

DER SCHULLEITER