Religionsunterricht am FvSG
Religion gehört zu den Grundäußerungen menschlichen Lebens. Sie ereignet sich in unserer Lebenswirklichkeit in konfessionellen Bezügen, die wir im Unterricht am FvSG ernst nehmen. Weil der Mensch die Fähigkeit zur Religion hat, ist religiöse Bildung Teil der Allgemeinbildung unserer Schulen. Die Unterrichtsinhalte des Fachs versetzen Schülerinnen und Schüler in die Lage, sich selbständig und auf methodisch vielfältige Weise mit biblischen und religiösen Texten sowie den Erscheinungsformen der christlichen Religion auseinanderzusetzen.
Vor dem Hintergrund einer immer komplexer werdenden Welt unterstützen wir unsere Schülerinnen und Schüler weiterhin bei ihrer Suche nach Orientierung, Sinn und Werten und helfen ihnen, eigene Antworten auf die wichtigen Lebensfragen zu finden:
Woran können wir glauben, auch vor dem Hintergrund von neuem Fundamentalismus, von Okkultismus und Esoterik? Welchen Sinn hat unser Leben? Lernen wir im Umgang mit anderen Religionen und Kulturen Toleranz? Dürfen wir alles, was wir können? Wie fördern wir Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft? Das FvSG gibt der Beantwortung dieser Fragen im Unterricht aber auch in schulischen Veranstaltungen (Sozialpraktika, Schulgottesdienste, Gedenkveranstaltungen, Adventskonzerte, etc.) vielfältig Raum.
Rechtlicher Rahmen
Das Grundgesetz stellt im Artikel 7,3 eindeutig klar: Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt (…).
In Artikel 4 des Grundgesetzes wird die Glaubensfreiheit als Grundrecht zugesichert. Durch den im Grundgesetz festgeschriebenen Religionsunterricht wird demnach die Ausübung der Gewissensfreiheit gesichert. Die Einrichtung des Religionsunterrichts dient dem Gebot der positiven Religionsfreiheit, indem ein solcher Unterricht die einzelnen Bürgerinnen und Bürger erst zur Wahrnehmung ihres Grundrechts auf Religionsfreiheit befähigt.
Religionsunterricht dient nicht vorrangig dem Interesse der Kirchen, sondern dem Staat und der Politik, denn Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sollen sich frei und selbständig religiös orientieren können. Der Staat gewährleistet deshalb die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler, ihrer Eltern und auch der Religionsgemeinschaften. Der Staat selbst ist dabei zur religiösen und weltanschaulichen Neutralität verpflichtet. Die ihn prägenden ethischen Grundlagen und weltanschaulichen Überzeugungen kann er aber selbst weder schaffen noch garantieren. Daher räumt er den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Bildungsbereich die Mitwirkung ein.
Die Kirche mischt sich dabei nicht in die Angelegenheiten des Staates ein, denn der Religionsunterricht ist staatlichem Schulrecht und staatlicher Schulaufsicht unterworfen. Im Fächerkanon der allgemeinbildenden Schulen hat der Religionsunterricht einen gleichberechtigten Platz. Der Religionsunterricht ist nämlich „ordentliches Lehrfach“, d.h. für dieses Fach gibt es einen Lehrplan, eine Stundentafel, es gibt Noten für dieses Fach und nicht zuletzt: für dieses Fach gibt es ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer, die als Lehrkräfte Angestellte des Landes oder verbeamtet sind.
Organisatorischer Rahmen
Die Gestaltung des Religionsunterrichts an unserer Schule findet in enger Kooperation der Fachschaften Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre statt. Unterrichtet wird in den Jahrgängen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) durchgängig. Ab der Jahrgangsstufe 8 läuft das Unterrichtsfach Praktische Philosophie parallel und klassenübergreifend. In der Sekundarstufe II gibt es in jedem Jahrgang konfessionelle Kurse in Evangelischer und Katholischer Religionslehre.
Schulgottesdienste
Über curriculare Vorgaben hinaus feiern wir zusammen in Schulgottesdiensten die Einschulung und das bestandene Abitur. Am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien findet von und für unsere Schülerinnen und Schüler außerdem bereits traditionell ein Weihnachtsgottesdienst in der benachbarten Kirchengemeinde statt. Alle Schulgottesdienste werden von Schülerinnen und Schülern sowie unserem Schulpfarrer vorbereitet und musikalisch seitens der Orchesterklassen unterstützt.