
LRS-Konzept
von Carolin BoosUnsere Schule hat für Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit ein LRS-Konzept entwickelt. Dies hat seinen Ursprung im LRS-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen und das Ziel des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums ist es, die Schülerinnen und Schüler individuell in einem LRT-Kurs (Lese-Rechtschreib-Training) zu fördern und ihre Nachteile auszugleichen.
Lese-Rechtschreib-Schwäche
Eine lang andauernde Schwierigkeit beim Erwerb der Schriftsprache ist der Indikator für eine Lese-Rechtschreib-Schwäche. Dabei haben Schülerinnen und Schüler Probleme die gesprochene in die geschriebene Sprache und umgekehrt umzusetzen.
Laut LRS-Erlass geht es um die „Förderung von Schülerinnen und Schüler bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS)“.
Welche Schülerinnen und Schüler betrifft der LRS-Erlass?
Als Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit gelten „Schülerinnen und Schüler, bei denen besondere Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und des Rechtschreibens beobachtet werden. Dabei wird eine Unterscheidung hinsichtlich der Jahrgangsstufe vorgenommen.
Für uns bedeutet das, dass in den Jahrgangsstufen fünf und sechs „alle Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen“. Das heißt, dass Leistungen über diesen Zeitraum hinweg schlechter als ausreichend sind.
Für die Jahrgangsstufen sieben bis zehn und der Oberstufe handelt es sich dabei um Einzelfälle von Schülerinnen und Schülern, „deren besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten“.
Unser oberstes Ziel ist es, für die Schülerinnen und Schüler die bestmögliche Förderung anzubieten und ein positives Lernklima zu schaffen, damit sie möglichst motiviert am Schulunterricht teilnehmen.
Die fachlich-pädagogische Diagnose am FvSG
Am Anfang der 5. Klasse haben unsere Schülerinnen und Schüler erfahrungsgemäß noch sehr unterschiedliche Kompetenzen im Bereich des Lesens und Rechtschreibens. Daher richten die Deutschlehrerinnen und -lehrer innerhalb des ersten Halbjahres darauf, die Leistungsfähigkeit in diesem Bereich zu beobachten und eventuelle individuelle Förderbedarfe zu diagnostizieren. Bereits die ersten Klassenarbeiten geben erste Hinweise, aber auch die Beobachtungen im Unterricht helfen bei ersten Einschätzungen. Somit stellt im Allgemeinen die Deutsch-Lehrkraft fest, ob eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit vorliegt und es bedarf keiner ärztlichen oder schulpsychologischen Diagnose. Wenn nötig, wird eine Kollegin/der Kollege mit Erfahrung im Bereich LRS-Förderung hinzugezogen. In Einzelfällen kann, nach Rücksprache mit den Eltern bspw. der schulpsychologische Dienst hinzugezogen werden.
Wichtige Hinweise liefern auch sie als Eltern und gegebenenfalls eine bereits in der Grundschule bestehende Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit. Teilweise können auch externe Gutachten in die Diagnose einbezogen werden.
Förderung
Bei einem festgestellten hohen Förderbedarf werden die Eltern gebeten mit unserer Ansprechpartnerin für LRS Frau Boos Kontakt aufzunehmen, um in einem gemeinsamen Beratungsgespräch das weitere Vorgehen und geeignete inner-, aber auch außerschulische Maßnahmen zu vereinbaren.
Neben der Förderung innerhalb des Deutschunterrichts nach dem ReLv-Konzept (Rechtschreibung erforschen - Lesen verstehen) erhalten Schülerinnen und Schüler mit einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium zusätzlich zum Regelunterricht in Jahrgang fünf und sechs eine klassenübergreifende kontinuierliche Rechtschreibförderung in Kleingruppen mit einer kleinen Teilnehmerzahl (LRT-Kurs).
Gleichzeitig zur LRS-Förderung kommt auch dem zunehmend eigenverantwortlichen Lernen der betroffenen Schülerinnen und Schüler ein hoher Stellenwert zu.
Der Förderunterricht ist keine Therapie, die bei einer Lese-Rechtschreib-Störung unter Umständen erforderlich oder sinnvoll wäre.
Alle Schülerinnen und Schüler, bei denen eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit festgestellt wurde, erhalten individuelle Förderpläne, die je nach Einzelfall verändert, fortgeschrieben oder aufgehoben werden.
Nachteilsausgleich
Der LRS-Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen legt bei Schülerinnen und Schülern mit einer diagnostizierten Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit zusätzlich zu den Fördermaßnahmen fest, dass ein Nachteilsausgleich gewährt wird. Dieser Nachteilsausgleich muss jedes Jahr von den Eltern beantragt werden. Die Beantragung erfolgt zu Beginn des Schuljahres über die Mentor*innen und kann formlos sein. Die Klassenkonferenz berät über den Antrag und legt diesen der Schulleitung zur Entscheidung mit einem Votum vor.
Bei dem Nachteilsausgleich handelt es sich um individuelle Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Verlängerung der Arbeitszeit, Benutzung von Hilfsmitteln. Dieser muss von allen Kolleginnen und Kollegen berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass die Nichtbewertung der Rechtschreibleistung und ggf. ein Nachteilsausgleich nur gewährt werden kann, wenn eine kontinuierliche Fördermaßnahme (LRT-Kurs) wahrgenommen wird.
Was können Eltern tun?
Sie als Eltern von einem Kind, bei dem eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit vorliegt, haben die Aufgabe ihr Kind bestmöglich zu unterstützen, dazu sollten sie sich intensiv mit dem Thema LRS beschäftigen. Wichtig ist, dass neben der konkreten Arbeit an der LRS-Problematik auch das Selbstbewusstsein ihres Kindes gestärkt wird. Sie müssen nicht nur den Nachteilsausgleich rechtzeitig beantragen und den Förderplan unterschreiben, sondern auch eine Kontaktaufnahme mit den Lehrern ist unverzichtbar und hilfreich könnte es sein, sich mit anderen Eltern, bei deren Kindern eine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit vorliegt, auszutauschen.
Auch zu Hause ist es unerlässlich und dringend notwendig das Schreiben und Lesen mit ihrem Kind zu üben, da der oben beschriebenen schulischen Förderung deutliche Grenzen gesetzt sind.
Unser Lese-Rechtschreib-Training-Kurs (LRT-Kurs)
Bei Schülerinnen und Schülern mit einer Lese-Rechtschreib-Schwierigkeit reicht es nicht aus die Anwendung von Rechtschreibregeln zu trainieren. Sondern Probleme liegen im Bereich der Konzentration und der Wahrnehmung. Somit kommt im LRT-Kurs ein großer Stellenwert dem Training basaler Wahrnehmungsfunktionen zu (z. B. optisches Differenzieren (unterscheiden), optisches/akustisches Gedächtnis (Gesehenes/Gehörtes merken), Konzentration (Auge-Hand-Koordination), usw.). Bevor dann der Fokus auf Rechtschreibstrategien liegt (merken/erinnern/speichern, Training nach Entwicklungsstufen des Schriftspracherwerbs).
Ansprechpartnerin für den Bereich LRS ist Frau Boos (boo@fvsg-buende.de)