Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung

Stand: 14.02.2018

Präambel zur Hausordnung

Die aufgeführten Regelungen sind von Schülern*, Lehrern* und Eltern gemeinsam vereinbart worden. Die Hausordnung legt Rechte und Pflichten für alle beteiligten Gruppen und Personen mit dem Ziel fest, dass Schüler und Lehrer
-      umsichtig, rücksichtsvoll, hilfsbereit und kooperativ miteinander umgehen,
-      einvernehmlich die Regeln zur Unterrichts- und Pausenorganisation beachten und mittragen
-      Schulgebäude und -gelände, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel pfleglich behandeln.
 
* Die Begriffe „Schüler“ und „Lehrer“ werden geschlechtsneutral verwendet.
 
 Einzelregelungen:
 
 
1. 
       
Unterrichtsbeginn und -ende
 
 
1.1       Der Unterricht beginnt um 7:50 Uhr. Die Eingangshalle ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Klassenräumen erfolgt um 7:40 Uhr.
 
 
1.2
 
Nach Unterrichtsschluss (s. Belegungsplan) werden in den Kurs- und Klassenräumen die Stühle hochgesetzt. Alle Schüler verlassen umgehend die Unterrichtsräume. Nach Unterrichtsschluss steht den Schülern im Bedarfsfall die Eingangshalle als Aufenthaltsbereich zur Verfügung.
 
 
1.3In der Eingangshalle und in den Eingangsbereichen außerhalb des Gebäudes ist besonders rücksichtsvolles Verhalten notwendig. Lärm, Bewegungs- und Ballspiele müssen daher dort unterbleiben.
 
 
2.
 
Verhalten in Kurs- und Klassenräumen/Umgang mit Wertsachen
 
 
2.1Der Unterrichtsbeginn wird jeweils durch zwei Gongzeichen gegeben. Am Ende des Unterrichts gibt es keine Gongzeichen.
 
 
2.2Nach dem Gongzeichen zu Stundenbeginn begeben sich alle Schüler an ihren Platz und legen ihre Arbeitsmaterialien bereit. Bei Unterricht im Fachraum warten die Schüler am vereinbarten Treffpunkt auf ihren Fachlehrer. Entsprechendes gilt für den Sportunterricht. Fachräume und Sportanlagen dürfen nur nach Aufforderung durch den Lehrer betreten werden.
 
 
2.3Wenn 5 Minuten nach Stundenbeginn der Lehrer noch nicht zum Unterricht erschienen ist, informiert der Klassen-/Kurssprecher das Sekretariat.
 
 
2.4Jacken und Mäntel, Taschen und Arbeitsmaterialien können in die Klassen- und Fachräume mitgenommen werden. (Umgang mit Wertgegenständen s. 9)
 
 
2.5Während des Unterrichts wird nicht gegessen (Ausnahme Klausuren). Das Mitnehmen von Tassengetränken in die Klassen- und Kursräume ist generell untersagt, das Trinken von Kaltgetränken (Wasser etc.) ist erlaubt.
                                                                                                                                              
 
2.6
 
Die Nutzung von digitalen Endgeräten ist unserer separaten "Endgeräteordnung" geregelt. 
 2.7Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Sondergenehmigungen erteilt die Schulleitung.
 
 
3.
 
Ordnung in den Klassen- und Kursräumen
 
 
3.1Alle Klassen und Kurse sind gemeinsam mit ihren Fachlehrern für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen- und Kursräumen verantwortlich. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind von den Schülern selbst umgehend zu beseitigen.
 
 
3.2In jeder Klasse und jedem Kurs werden mindestens zwei Schüler mit einem - i. d. R. wöchentlich wechselnden - Ordnungsdienst beauftragt. Ihre Namen werden im Klassenbuch bzw. Kursbuch eingetragen. Diese Schüler übernehmen insbesondere die folgenden Aufgaben:
 
 
 -->Reinigung der Wandtafel, vor allem am Ende einer Stunde 
 -->
Lüften des Raumes
 
 -->umgehende Beseitigung von groben Verschmutzungen – nach Möglichkeit Beseitigung durch die Verursacher selbst! 
 -->Ausfegen des Raumes nach Unterrichtsschluss (Belegungsplan) 
 -->Einhaltung von Energiesparmaßnahmen (Fenster und Türen schließen), besonders bei Raumwechsel und nach Unterrichtsschluss 
 -->Meldung von neu festgestellten Beschädigungen an Mobiliar oder Räumen an das Sekretariat 
   
3.3Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, ist das vorzeitige Verlassen der Unterrichtsräume vor den großen Pausen nicht erlaubt. Diese Regelung gilt auch bei Klassenarbeiten und vor Unterrichtsschluss.
 
 
4.
 
Pausenregelung
 
 
4.1
Schüler der Sekundarstufe I halten sich während der Unterrichtszeit ausschließlich auf dem Schulgelände auf.  
Der Biologiegarten und der Lehrerparkplatz gehören nicht zum Pausenhof.
 
4.2Nach der zweiten, vierten und sechsten Stunde bzw. vor der Mittagspause werden die Klassenräume vom jeweiligen Fachlehrer oder der jeweiligen Fachlehrerin abgeschlossen und die Schülerinnen und Schüler verlassen die Etage / das Gebäude.
 
 
4.3Bei Lehrerwechsel während der Doppelstundenblöcke bleiben die Schüler in den Klassen. In den Klassenräumen sind nur Aktivitäten gestattet, die zu keiner Gefährdung der eigenen Person (z. B. durch Sitzen oder Stehen auf der Fensterbank) oder von Mitschülern oder zur Zerstörung von Sachgegenständen führen können.
 
 
4.4
 
In den großen Pausen können alle Schüler des FvSG das Angebot der Cafeteria nutzen.
 
 
4.5In Klausurbereichen ist während der Pausen besondere Ruhe notwendig. Räume, in denen mehrstündige Klassenarbeiten/Klausuren geschrieben werden, werden an der Tür als Klausurräume gekennzeichnet.
Der Zugang zur Mediothek ist nur zu Beginn der großen Pausen gestattet. Dort gilt die Mediotheksordnung (siehe Homepage).
 
 
4.6Gefährliche Gegenstände wie Messer, Feuerwerkskörper oder Laserpointer dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Es ist untersagt, Schneebälle zu werfen.
Radfahren ist auf dem Schulgelände nur im Schritttempo und außerhalb der Pausen gestattet.
 
 
4.7Am Ende der großen Pausen werden die Schüler mit dem ersten Gongzeichen aufgefordert, ihre Unterrichtsräume aufzusuchen, damit der Unterricht ohne Verzögerung beginnen kann.
 
 
5.
 
Reinigngsdienste während der großen Pausen
 
 
5.1Die Reinigungsdienste (s. Reinigungsplan) der Sekundarstufen I und II sorgen täglich für die Säuberung der festgelegten Bereiche auf dem Außengelände.
 
 
6.
 
Mittagspause
 
 
6.1
Vormittags- und Nachmittagsunterricht werden durch eine Mittagspause unterbrochen. Im Regelfall findet die Mittagspause in der 6. oder 7. Unterrichtsstunde statt. Für die Sekundarstufe II sind abweichende Regelungen möglich.
 
6.2In der Mittagspause verlassen alle Schüler der Sekundarstufe I ihre Klassenräume. Die Klassenräume werden für die Zeit der Mittagspause von den Fachlehrern der 5. oder 6. Stunde verschlossen.
Aufenthaltsbereiche während der Mittagspause sind Mensa, Cafeteria, Eingangshalle, Schulgelände, Räume mit besonderen Pausenangeboten.
 
 
6.3In der Mittagspause haben die Schüler des FvSG die Möglichkeit, in der Mensa des Schulzentrums oder in der Cafeteria zu essen. Dabei sind ggs. Zeitfenster für die einzelnen Stufen zu beachten. Die Bestellung von Speisen bei Pizzadiensten oder ähnlichen Anbietern ist grundsätzlich nicht gestattet.
 
 
6.4In der Mittagspause können die Schüler an offenen Angeboten zu Sport, Spiel, Entspannung teilnehmen. 
7.
 
Unterbringung von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen
 
 
7.1Alle Fahrräder sind im Regelfall im verschließbaren Fahrradstand an der Ringstraße abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern. Schließtransponder werden im Sekretariat ausgegeben.
 
 
7.2Nach dem Beschluss der Schulkonferenz vom 30.05.07 werden die Parkplatzbereiche an der Jahnstraße vom Beginn des Schuljahres 2007/2008 an folgendermaßen genutzt:
 
• Der Parkplatz für Lehrer ist der gepflasterte Bereich vor dem Lehrereingang an der Westseite der
  Schule.
• Der Parkplatz für Schüler ist der geschotterte Bereich vor der Siegfried-Moning-Halle.
 
Der Parkplatz an der Realschulsporthalle (Einfahrt von der Holser Straße) sowie die Parkstreifen an der Ringstraße und an der Jahnstraße stehen Schülern und Lehrern zur Verfügung.
 
 
8.
 
Konsum von Rausch- und Suchtmitteln
 
 
8.1.Im Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände sowie im Sichtbereich um das Schulgelände herum ist das Anbieten und Konsumieren von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und anderen Rausch- und Suchtmitteln grundsätzlich bis zum Ende des Unterrichtes untersagt. Das gilt ausdrücklich auch für E-Zigaretten und das E-Shisha-Rauchen und betrifft alle   Schulangehörigen und Besucher der Schule. 
9.

 
Wertachen in der Schule

 
 
9.1

 
Das Mitbringen von Gegenständen der Schülerinnen und Schüler zum Schulbesuch oder zu außerschulischen Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Exkursion, Schulfahrten aller Art) erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände (z.B. Schmuck, elektronische Geräte, Bargeld usw.), wird von der Schule kein Ersatz geleistet. Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule und insbesondere die Sportlehrer/-innen dafür keine Haftung übernehmen. 
10.Verbleib von Handys und Uhren bei Klausuren 
10.1Handys, Uhren und anderweitige technische Geräte sind während einer Klausur/einer Klassenarbeit in den Schultaschen/Rucksäcken aufzubewahren. Dabei ist darauf zu achten, dass die Geräte ausgeschaltet sind; eingeschaltete Geräte können im Zweifelsfall als Täuschungsversuch gewertet werden. 
 (Die vorgenannten Regelungen gelten für alle Klassenstufen.)

14.02.2018, gez. Ransiek


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