Neigungsfächer

Neigungsfächer

An unserer Schule hast du zwei Möglichkeiten, ein Neigungsfach zu wählen:
 
a)    Du entscheidest dich für ein innerschulisches Neigungsfachangebot. Der Unterricht findet dann im Regelfall mittwochs in der 8. und 9. Stunde statt.
b)    Du wählst ein außerschulisches Neigungsfach bei einem unserer Kooperationspartner (eine Liste ist auf unserer Homepage einsehbar).
 
Beide Verfahren beschreiben wir im Folgenden.
 
a)    Innerschulisches Neigungsfach
 
Hier kannst du angeben, welches innerschulische Neigungsfach du im nächsten Schuljahr wählen möchtest. Gib bitte deinen Erst-, Zweit- und Drittwunsch an.

b) Außerschulisches Neigungsfach

Wenn du regelmäßig in einem Sportverein trainierst oder an der Musikschule Unterricht nimmst, kannst du dir das als außerschulisches  Neigungsfach anerkennen lassen. Voraussetzung ist, dass du mindestens 90 Minuten in der Woche bei einem unserer Kooperationspartner trainierst oder übst (eine Kombination von Trainingszeiten bei verschiedenen Partnern ist NICHT möglich).

Im Falle von Musikschulunterricht ist es möglich, eine 30- oder 45-minütige Unterrichtszeit durch die Teilnahme an der innerschulischen Instrumental-AG zu ergänzen, so dass insgesamt ein 90-minütiges Engagement nachgewiesen werden kann.

Du hast dann in beiden Fällen am Mittwoch in der 8. und 9. Stunde keinen Unterricht in der Schule mehr.

Im unteren Bereich sowie in der rechten Navigationsleiste kannst du dir die Beschreibungen der innerschulischen Neigungsfächer, die aktuelle Liste unserer Kooperationspartner für das außerschulische Neigungsfach und wichtige Informationen zum Mittelstufenorchester ansehen.


Wichtige Regelungen zum außerschulischen Neigungsfach
 
Liebe Eltern, liebe Schüler,
wir bitten Sie/euch, diese Regelungen zur Teilnahme an einem außerschulischen Neigungsfach unbedingt zu beachten.
 
1.   Wenn du regelmäßig in einem Sportverein trainierst oder an der Musikschule Unterricht nimmst, kannst du dir das als außerschulisches Neigungsfach anerkennen lassen. Voraussetzung ist, dass du mindestens 90 Minuten in der Woche bei einem unserer Kooperationspartner trainierst oder übst (eine Kombination von Trainingszeiten bei verschiedenen Partnern ist NICHT möglich)
 
2.   Deine Teilnahme am außerschulischen Neigungsfach mussin jedem Falle durch den Kooperationspartner dokumentiertund rechtzeitigzu den Zeugnissen an die Schule weitergeleitet werden. Bitte erinnere deinen Trainer, Musiklehrer, etc. im Zweifelsfall daran.
 
3.   Normalerweise wählst du dein außerschulisches Neigungsfach für ein ganzes Schuljahr. Für den Fall, dass du dies aus einem gewichtigen Grund (Verletzung, Auflösung der Mannschaft o.Ä.) nicht weiterführen kannst, informiere uns bitte umgehend. Natürlich hast du dann immer die Möglichkeit, in ein innerschulisches Neigungsfach zu wechseln. Eine andere Möglichkeit ist es, den außerschulischen Partner in Absprache mit uns zu wechseln. In jedem Fall ist zu beachten, dass ein Wechsel möglichst zum Halbjahr stattfinden sollte, weil das Neigungsfach mit einer Note auf dem Zeugnis dokumentiert wird. 
 
4.   Bei Nichteinhaltung der o.g. Regeln erfolgt ein Ausschluss aus dem außerschulischen Neigungsfach, sprich ein automatischer Wechsel in ein innerschulisches Neigungsfach, das je nach Teilnehmerkapazitäten von uns bestimmt wird. Nicht dokumentierte Stunden werden als unentschuldigte Fehlstunden auf dem Zeugnis dokumentiert.
 
WICHTIG: Bitte beachte/beachten Sie, dass die Wahl eines außerschulischen Neigungsfaches bedeutet, dass du/Sie für die regelmäßige Teilnahme, die Dokumentation und die Einhaltung jeglicher Fristen verantwortlich bist/sind! Sollte es hier Probleme mit den außerschulischen Partnern geben, gib/geben Sie uns bitte schnellstmöglich Bescheid.

Bei Fragen kannst du dich an Frau Heuer (Stufe 7) (heu@fvsg-buende.de) oder Herrn Röchter-Gerwert (Stufen 5 und 6) (roc@fvsg-buende.de) wenden.

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