Schulpflegschaft

Schulpflegschaft

Eltern haben nicht nur offiziell ein Mitspracherecht (§72 SchLG), sondern unsere Schule wünscht sich auch ausdrücklich eine intensive Beteiligung der Eltern an schulischen Entwicklungs- und Entscheidungsprozessen. Neben den Klassenpflegschaften und der Schulkonferenz üben Eltern diese Mitwirkung vor allem in der Schulpflegschaft aus. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule und berät über alle wichtigen Angelegenheiten. Hierzu kann sie z.B. Anträge an die Schulkonferenz richten, in die sie auch Vertreter/-innen wählt. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen der Schulpflegschaft (2x im Schuljahr) teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz ist es uns wichtig, dass stets alle am Schulleben Beteiligten über die Arbeit der Schulpflegschaft informiert sind. Daher werden an dieser Stelle die Einladungen/Tagesordnungen sowie Tischvorlagen und Protokolle dieses Gremiums veröffentlicht.

Vorsitzende der Schulpflegschaft: Alexandra Adam (alexandra.adam@t-online.de) und Andrea Bartling (andrea-bartling@gmx.de)

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