
STEINmiteinander
Stand: Juni 2025
Leitgedanken
Die aufgeführten Regelungen sind von Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern gemeinsam vereinbart worden. Die Hausordnung legt Rechte und Pflichten für alle beteiligten Gruppen und Personen mit dem Ziel fest, dass Schüler*innen und Lehrer*innen sowie alle weiteren Mitarbeiter*innen
- umsichtig, rücksichtsvoll, hilfsbereit und kooperativ miteinander umgehen,
- einvernehmlich die Regeln zur Unterrichts- und Pausenorganisation beachten und mittragen
- Schulgebäude und -gelände, Mobiliar, Lehr- und Lernmittel pfleglich behandeln.
Ehrlichkeit, Transparenz, Glaubwürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie Verlässlichkeit und Vertrauen prägen unseren schulischen Alltag. Es herrscht eine Kultur des Hinsehens und Hinhörens. Wir verschließen unsere Augen nicht.
| Einzelregelungen | ||||
| 1. | Unterrichtsbeginn und -ende | |||
| 1.1 | Der Unterricht beginnt um 7:50 Uhr. Die Eingangshalle ist ab 7:00 Uhr geöffnet. Der Zugang zu den Klassenräumen erfolgt um 7:40 Uhr. Aufenthaltsbereiche bis Unterrichtsbeginn sind das STEINwerk und die Eingangshalle; ein Aufenthalt im Freien wird favorisiert. | |||
| 1.2 | Nach Unterrichtsschluss (siehe Belegungsplan) werden in den Kurs- und Klassenräumen die Stühle hochgesetzt. Alle Schüler*innen verlassen umgehend die Unterrichtsräume. Nach Unterrichtsschluss steht den Schüler*innen im Bedarfsfall die Eingangshalle als Aufenthaltsbereich zur Verfügung. | |||
| 1.3 | In der Eingangshalle, in den Eingangsbereichen außerhalb des Gebäudes, im STEINwerk und auf den Fluren ist besonders rücksichtsvolles Verhalten notwendig. Lärm, Bewegungs- und Ballspiele müssen daher dort unterbleiben. Die offenen Lernbereiche sowie das Selbstlernzentrum in der Eingangshalle gelten grundsätzlich als Stillarbeitsbereiche. | |||
| 2. | Verhalten in Kurs- und Klassenräumen | |||
| 2.1 | Zum Stundenbeginn begeben sich alle Schüler*innen an ihren Platz und legen ihre Arbeitsmaterialien bereit. Bei Unterricht im Fachraum warten die Schüler*innen am vereinbarten Treffpunkt auf ihre Fachlehrer*innen. Entsprechendes gilt für den Sportunterricht. Fachräume und Sportanlagen dürfen nur nach Aufforderung durch die Lehrer*innen betreten werden. | |||
| 2.2 | Wenn fünf Minuten nach Stundenbeginn der / die Lehrer*in noch nicht zum Unterricht erschienen ist, informiert die/der Klassen- / Kurssprecher*in das Sekretariat. | |||
| 2.3 | Jacken und Mäntel, Taschen und Arbeitsmaterialien können in die Klassen- und Fachräume mitgenommen werden (Umgang mit Wertgegenständen siehe Punkt 9) | |||
| 2.4 | Während des Unterrichts wird nicht gegessen (Ausnahme Klausuren). Das Mitnehmen von Tassengetränken in die Klassen- und Kursräume ist für Lehrer*innen und Schüler*innen generell untersagt, das Trinken von Kaltgetränken (Wasser etc.) ist erlaubt. Softdrinks (z.B. Cola, Fanta, Sprite oder Mixgetränke) sowie Energydrinks sind an der Schule grundsätzlich nicht gestattet. | |||
| 2.5 | Die Handyordnung ist Teil der Endgeräteordnung der Schule (siehe Endgeräteordnung). | |||
| 2.6 | Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Sondergenehmigungen erteilt die Schulleitung. Mit ausdrücklicher Erlaubnis der unterrichtenden Lehrkraft dürfen Bild- und Tonaufnahmen für unterrichtliche Zwecke erstellt werden. | |||
| 3. | Ordnung in den Klassen- und Kursräumen | |||
| 3.1 | Alle Klassen und Kurse sind gemeinsam mit ihren Fachlehrer*innen für Ordnung und Sauberkeit in den Klassen- und Kursräumen verantwortlich. Außergewöhnliche Verschmutzungen sind von den Schüler*innen selbst umgehend zu beseitigen. | |||
| 3.2 | In jeder Klasse und jedem Kurs werden mindestens zwei Schüler*innen mit einem – in der Regel wöchentlich wechselnden – Ordnungsdienst beauftragt. Diese Schüler*innen übernehmen insbesondere die folgenden Aufgaben: | |||
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| 3.3 | Um Störungen des Unterrichts zu vermeiden, ist das vorzeitige Verlassen der Unterrichtsräume vor den großen Pausen nicht erlaubt. Diese Regelung gilt auch bei Klassenarbeiten und vor Unterrichtsschluss. | |||
| 4. | Pausenregelung | |||
| 4.1 | Schüler*innen der Sekundarstufe I halten sich während der Unterrichtszeit ausschließlich auf dem Schulgelände auf. Der Biologiegarten und der Lehrer*innenparkplatz gehören nicht zum Pausenhof. | |||
| 4.2 | Nach der zweiten, vierten und sechsten Stunde bzw. vor der Mittagspause werden die Klassenräume von den jeweiligen Fachlehrer*innen abgeschlossen und die Schüler*innen verlassen die Etage / das Gebäude. | |||
| 4.3 | Bei Lehrerwechsel während der Doppelstundenblöcke bleiben die Schüler*innen in den Klassen. In den Klassenräumen sind nur Aktivitäten gestattet, die zu keiner Gefährdung der eigenen Person (z. B. durch Sitzen oder Stehen auf der Fensterbank) oder von Mitschüler*innen oder zur Zerstörung von Sachgegenständen führen können. | |||
| 4.4 | In den großen Pausen können alle Schüler*innen des FvSG das Angebot der Cafeteria nutzen. | |||
| 4.5 | In Klausurbereichen ist während der Pausen besondere Ruhe notwendig. Räume, in denen mehrstündige Klassenarbeiten / Klausuren geschrieben werden, werden an der Tür als Klausurräume gekennzeichnet. | |||
| 4.6 | Gefährliche Gegenstände wie Messer, Feuerwerkskörper oder Laserpointer dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Es ist untersagt, Schneebälle zu werfen. | |||
| 4.7 | Am Ende der großen Pausen suchen die Schüler*innen zügig ihre Unterrichtsräume auf, damit der Unterricht ohne Verzögerung beginnen kann. Die Pausenaufsichten der jeweiligen Etagen schließen die Klassenräume rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn wieder auf. | |||
| 5. | Reinigungsdienste während der großen Pausen | |||
| 5.1 | Die Reinigungsdienste (s. Reinigungsplan) der Sekundarstufen I und II sorgen täglich für die Säuberung der festgelegten Bereiche auf dem Außengelände. | |||
| 6. | Mittagspause | |||
| 6.1 | Vormittags- und Nachmittagsunterricht werden durch eine Mittagspause unterbrochen. Im Regelfall findet die Mittagspause in der 6. oder 7. Unterrichtsstunde statt. Für die Sekundarstufe II sind abweichende Regelungen möglich. | |||
| 6.2 | In der Mittagspause verlassen alle Schüler*innen der Sekundarstufe I ihre Klassenräume. Die Klassenräume werden für die Zeit der Mittagspause von den Fachlehrer*innen der 5. oder 6. Stunde verschlossen. Aufenthaltsbereiche während der Mittagspause sind die Eingangshalle und das Schulgelände. Der Aufenthalt im Freien wird favorisiert; Regenpausen werden per Durchsage angekündigt. | |||
| 6.3 | In der Mittagspause haben die Schüler*innen des FvSG die Möglichkeit, im STEINwerk zu essen. Dabei sind die vorgegebenen Zeitfenster für die einzelnen Klassen zu beachten. Die Bestellung von Speisen bei Pizzadiensten oder ähnlichen Anbietern ist grundsätzlich nicht gestattet. | |||
| 6.4 6.5 | In der Mittagspause können die Schüler*innen an offenen Angeboten zu Sport, Spiel, Entspannung teilnehmen. Am Ende der Mittagspause suchen die Schüler*innen zügig ihre Unterrichtsräume auf, damit der Unterricht ohne Verzögerung beginnen kann. Die Pausenaufsichten der jeweiligen Etagen schließen die Klassenräume rechtzeitig vor Unterrichtsbeginn wieder auf. | |||
| 7. | Fahrrädern und Kraftfahrzeuge | |||
| 7.1 7.2 7.3 | Alle Fahrräder sind im Regelfall im verschließbaren Fahrradstand an der Ringstraße abzustellen und gegen Diebstahl zu sichern. Schließtransponder werden im Sekretariat ausgegeben. Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der damit verbundenen Sicherheitsrisiken sind Eltern, insbesondere zu Schulbeginn- und Schulende, dazu angehalten, Haltmöglichkeiten im größeren Umkreis der Schule zu nutzen und den Lehrer- sowie Schülerparkplatz zu meiden. Radfahren ist auf dem Schulgelände nur im Schritttempo und außerhalb der Pausen gestattet. Gleiches gilt für E-Bikes, Scooter und andere (elektr.) motorisierte Fortbewegungsmittel. | |||
| 7.4 | Die Parkplatzbereiche an der Jahnstraße werden folgendermaßen genutzt: • Der Parkplatz für Lehrer*innen ist der Bereich vor dem Lehrereingang an der Westseite der Schule. • Der Parkplatz für Schüler*innen ist der Bereich vor der Siegfried-Moning-Halle. Der Parkplatz an der Realschulsporthalle (Einfahrt von der Holser Straße) sowie die Parkstreifen an der Ringstraße und an der Jahnstraße stehen Schüler*innen und Lehrer*innen zur Verfügung. | |||
| 8. | Konsum von Rausch- und Suchtmitteln | |||
| 8.1. | Im Schulgebäude, auf dem gesamten Schulgelände sowie im Sichtbereich um das Schulgelände herum ist das Anbieten und Konsumieren von Tabakwaren, alkoholischen Getränken und anderen Rausch- und Suchtmitteln grundsätzlich untersagt. Das gilt ausdrücklich auch für E-Zigaretten, Vapes, E-Shishas und alle sonstigen Tabak- oder nikotinhaltigen Produkte und betrifft alle Schulangehörigen und Besucher*innen der Schule. | |||
9. 9.1 | Wertgegenstände Das Mitbringen von Gegenständen der Schüler*innen zum Schulbesuch oder zu außerschulischen Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Exkursion, Schulfahrten aller Art) erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände (z.B. Schmuck, elektronische Geräte, Bargeld usw.), wird von der Schule kein Ersatz geleistet. Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler*innen Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule und insbesondere die Sportlehrer*innen dafür keine Haftung übernehmen. | |||
Hier finden Sie die Hausordnung auch noch als PDF-Datei.