Endgeräteordnung

Endgeräteordnung

 erstellt am 09.04.2024

Leitidee: Das FvSG ist smart, auch ohne Phone!
 
Die Institution Schule ist ein Abbild der Gesellschaft. Unsere Schule darf sich nicht dem verschließen, was in der Lebenswelt unserer Schüler*innen allgegenwärtig ist und muss digitale Kompetenzen vermitteln, die dazu beitragen, dass unsere Schüler*innen in einer so komplexen Welt wie der unseren navigieren können. Daher legt das FvSG sehr viel Wert auf Digitalität und ebenso auf eine gesunde Mischung aus analogem und digitalem Lernen.
 
Gleichwohl sind die Menschen, die Begegnungen von Angesicht zu Angesicht und die sozialen Kontakte sowie das gemeinsame Miteinander stets der Mittelpunkt all unseres Handelns. Das wollen wir im schulischen Alltag auch leben. Daher verzichten wir am FvSG grundsätzlich auf die Nutzung von Handys oder anderen Endgeräten (Ausnahme: iPads für den Unterricht). Einfache Kopfhörer sind grundsätzlich mitzuführen, dürfen aber nur durch Aufforderung der Lehrkraft im Unterricht für schulische Zwecke benutzt werden.
 
Das FvSG bittet alle Eltern ausdrücklich, die Schule dabei zu unterstützen, indem sie ihren Kindern keine Handys oder andere Endgeräte (Ausnahme: iPads für den Unterricht) mit in die Schule geben. Eine Kontaktaufnahme in dringenden Fällen erfolgt stets über das Sekretariat der Schule, zudem ist die Nutzung dieser genannten Wertgegenstände in der Schule weder notwendig noch erlaubt.
 
Auf dieser Basis ergeben sich folgende Regelungen:
 
Regelungen für alle Jahrgangsstufen (Jahrgänge 5-Q2)

a) Vor Betreten des Schulgeländes sind alle Endgeräte (Ausnahme: iPads für den Unterricht) auszuschalten. Die Einschaltung dieser Geräte darf erst wieder nach Verlassen des Schulgeländes erfolgen. Die Geräte sind grundsätzlich nicht am Körper mitzuführen.
 
b) Die iPads für den Unterricht in den Jahrgängen 5-Q2 dürfen nur in den Unterrichtsräumen und nur während des Unterrichts genutzt werden. Bis die Lehrkraft zur Nutzung auffordert bleiben die Geräte zugeklappt auf den Tischen bzw. in den Schultaschen. Eine Ausnahme bilden ausschließlich die Freistunden von Schüler*innen der Oberstufe: In diesen Freistunden dürfen die Schüler*innen die iPads in den für ihren Jahrgang zugewiesenen Bereichen (Q1: STEINwerk, Q2: Pavillon) für die schulische Arbeit nutzen. Eine Ausnahme bilden alle Zeiten, in denen das STEINwerk und der Pavillon besetzt sind: Dann dürfen die Schüler*innen der Oberstufe die Eingangshalle für die schulische Arbeit an ihren iPads nutzen.

c) Die schulisch genutzten iPads dürfen in der Schule ausschließlich und ausnahmslos für schulische Zwecke benutzt werden.
 
Bei einem Verstoß gegen Punkt a) wird die Lehrkraft dem Schüler / der Schülerin das Handy abnehmen. Dieses wird ausgeschaltet im Sekretariat hinterlegt und die Eltern werden schnellstmöglich per E-Mail benachrichtigt. Sie haben dann die Wahl: Entweder sie selbst holen das Handy bis zum Ende des Schultages ab (es gelten die Öffnungszeiten des Sekretariats) oder ihre Tochter / ihr Sohn kann das Endgerät am Ende des nächsten Schultags mit Unterschrift der Eltern abholen (siehe Formular).
 
Bei Verstößen gegen die Punkte b) und c) gelten die Maßnahmen unseres Sanktionen-Katalogs (Verlinkung am Ende dieser Seite).
 

FAQ zur Endgeräteordnung

Ist es verboten, Handys mit zur Schule zu nehmen?
Nein, aber es ist grundsätzlich verboten, Handys auf dem Schulgelände und im Schulgelände einzuschalten. Die Schule empfiehlt, keine Handys mit zur Schule zu bringen.

Darf ich ein Handy am Körper mitführen (z.B. Hosentasche, Jackentasche)?
Nein, Handys sind beim Betreten des Schulgeländes grundsätzlich ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. Die Schule empfiehlt, keine Handys mit zur Schule zu bringen.

Was passiert, wenn ein Handy gestohlen wird?
Die Schule übernimmt für Wertsachen jeglicher Art grundsätzlich keinerlei Haftung. Daher rät sie dazu, Wertsachen grundsätzlich zu Hause zu lassen. Eine Ausnahme stellt lediglich das schulisch genutzte iPad dar.

Was passiert, wenn z.B. aufgrund von Unterrichtsentfall, Eltern über eine ggf. frühere Abholung informiert werden müssen?
In der Sek. I (Jahrgänge 5-10) kommt es in der Regel nicht zu plötzlichem Unterrichtsentfall, da das FvSG als Ganztagsgymnasium die Endzeiten einhalten muss. Sollte es dennoch zu unvorhergesehenem Entfall kommen (z.B. besondere Wetterereignisse), wird den Schüler*innen die Möglichkeit gegeben, ihre Eltern entsprechend zu informieren. In diesen Fällen unterstützt auch das Sekretariat der Schule eine telefonische Information der Eltern. Da die Schüler*innen der Oberstufe das Schulgelände verlassen dürfen, ist ihnen die Möglichkeit der Kommunikation via Handy weiterhin gegeben.

Was passiert, wenn Material oder Ähnliches zu Hause vergessen wurde?
Auch in den vergangenen Jahren war es auf Basis der alten Endgeräteordnung nicht erlaubt, Eltern telefonisch via Handy oder über soziale Medien zu kontaktieren, wenn etwas vergessen wurde. Das ist auch weiterhin der Fall. In besonderen Ausnahmefällen (z.B. dringend fehlende Prüfungsunterlagen) kann ein Telefonanruf über das Sekretariat getätigt werden.

Darf ich das schulisch genutzte iPad in den Pausen nutzen?
Nein. Die schulischen iPads verbleiben stets in den Unterrichtsräumen und dürfen nur mit Anweisung der Lehrkraft (z.B. Arbeit auf der Lernfläche oder im Schulgebäude / auf dem Schulgelände) anderswo genutzt werden. Eine Ausnahme bilden ausschließlich die Freistunden der Schüler*innen der Oberstufe. In diesen Freistunden dürfen die Schüler*innen die iPads in den für ihren Jahrgang zugewiesenen Bereichen für die schulische Arbeit nutzen (weitere Details siehe Endgeräteordnung).

Sanktionen-Katalog IPads