Endgeräteordnung

Endgeräteordnung

 erstellt am 24.06.2021

Endgeräteordnung des FvSG
 
Diese Endgeräteordnung ist in einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen sowie der Schulleitung entstanden. Dabei war es der Gruppe ein Anliegen, eine Endgeräteordnung zu formulieren, die sich den Gegebenheiten der fortschreitenden Digitalisierung anpasst, eine größere Transparenz für alle Beteiligten schafft und nachvollziehbar zu kontrollieren ist.
Es gilt eine Testphase bis zum Ende des ersten Halbjahres des Schuljahres 2021/22. Kurz vor oder kurz nach den Osterferien 2022 wird es eine erste Evaluation des bisherigen Verlaufs geben.
Die Endgeräteordnung wird allen Klassen und Kursen persönlich (Schüler + Schulleitung / Mentoren / Tutoren) vor dem Inkrafttreten bekannt gemacht. In regelmäßigen Abständen wird in den Klassen und Kursen erneut darüber informiert und diskutiert.
 

Leitbild
 
Digitale Endgeräte sind fester Bestandteil unseres alltäglichen Lebens. Der sinnvolle und effektive Umgang mit ihnen muss geschult werden. Hierbei bedarf die Schule sowohl der Unterstützung der Schülerinnen und Schüler als auch der Eltern.
Wir wollen, dass unsere Schülerinnen und Schüler Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und sehen grundsätzliche Verbote nicht als zielführend an.
Die Basis unserer Endgeräteordnung bildet eine Mischung aus Offenheit und Begrenzung:        Einerseits vertrauen wir unseren Schülerinnen und Schülern, dass sie die Endgeräte sinnvoll und effektiv nutzen, andererseits wollen wir auch dafür Sorge tragen, dass die Nutzung aus gesundheitlichen, moralischen und rechtlichen Gründen eingeschränkt bleibt.
Die Schule weist ausdrücklich darauf hin, dass Handys / Smartphones in der Schule nicht benötigt werden. Wir empfehlen, diese Geräte zu Hause zu lassen. Im Notfall können Anrufe über das Sekretariat erfolgen. Sollten Eltern ihren Kindern die Mitnahme dennoch erlauben, so empfehlen wir, die Geräte während des Schultages grundsätzlich ausgeschaltet zu lassen.      Wir raten unseren Eltern, dies mit ihren Kindern abzusprechen.
 

Grundsätzliche Nutzung
 
Allen Schülerinnen und Schüler (Jgst. 5 - Q2) ist die Nutzung digitaler Endgeräte unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich erlaubt:

  • In der ersten großen Pause eines jeden Schultages gilt ein striktes Endgeräteverbot.
    Diese Pause gilt für alle am Schulleben Beteiligten als „digitalfreie“ Pause.
  • Die Endgeräte dürfen nicht zum Spielen oder zum Betrachten von Videos, Filmen etc.  genutzt werden.
  • Im Schulgebäude und auf dem gesamten Außengelände herrscht ein absolutes Fotografier- und Filmverbot (für unterrichtliche Zwecke erlaubt).
  • Im Verdachtsfall können Endgeräte von Lehrer*innen eingezogen und bis zum Ende des Schultages im Sekretariat verwahrt werden. Der Verdachtsfall tritt dann ein, wenn aus Sicht einer Lehrerin / eines Lehrers eine Schülerin / ein Schüler mit dem Endgerät Fotos oder Videos erstellt, Spiele spielt oder Videos und Filme ansieht. Eine Nachweispflicht für die Lehrkraft besteht nicht, sodass allein der Verdacht zu einem Einzug bis zum Ende des Schultages führen kann.
 
Nutzung im Unterricht
  • Die Lehrer*innen legen fest, wann die Geräte wie eingesetzt werden.
  • Die iPads bleiben zu Unterrichtsbeginn zugeklappt.
  • Die Endgeräte dürfen ausschließlich für unterrichtliche Zwecke (keine Spiele, keine sozialen Medien etc.) eingesetzt werden.
  • Bei Verstößen kann das iPad bis zum Ende des Unterrichtstages eingezogen werden.
  • Die SuS werden verpflichtet, im Nicht-Stören-Modus zu sein und die Classroom-App zu nutzen. Wer dem nicht folgt, darf das Gerät im Unterricht nicht nutzen.
  • Die LuL sorgen für eine ausgewogene Mischung aus analogem und digitalem Lernen.
    Die Handschriftlichkeit hat auch weiterhin einen Stellenwert.

Bei Verstößen gegen die Endgeräteordnung:

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