Rundbrief (Oktober 2007)
Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen!
Über diesen Rundbrief möchte ich Sie und Euch, auch im Namen der Kollegen aus den Naturwissenschaften, zur Eröffnung unserer neuen naturwissenschaftlichen Räume am Samstag, dem 27.10.07, herzlich einladen.
Mit dem "Gläsernen Labor" sowie den neu eingerichteten Fachräumen für Physik, Biologie und Chemie haben wir jetzt wesentlich verbesserte Bedingungen für indivi-duelle Förderung und für selbstständiges Lernen in den Naturwissenschaften schaf-fen können.
Am Eröffnungstag haben Sie/habt Ihr Gelegenheit, Nutzungskonzepte für die neuen Räume, insbesondere für das "Gläserne Labor", kennen zu lernen, Schülerinnen und Schülern beim Experimentieren über die Schulter zu schauen und sich/Euch von Wissenschaftlern der Universitäten Bielefeld und Wuppertal über innovative Formen und Perspektiven naturwissenschaftlichen Unterrichts informieren zu lassen. Es gibt auch Gelegenheit zum Mitmachen.
Auf der Rückseite haben wir einen Überblick über das Programm abgedruckt.
Wir freuen uns auf Ihre /Eure Teilnahme an der Veranstaltung.
Außerdem möchte ich noch einmal auf den Punkt Beurlaubung in Verbindung mit Ferien, beweglichen Ferientagen und Feiertagen hinweisen:
Ich erinnere an die Regelung, dass unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien und Feiertage eine Schülerin oder ein Schüler nicht beurlaubt werden darf. "Über Aus-nahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter? (§ 10, ASchO). Das heißt, auch wenn es nur um die Beurlaubung für ei-nen Tag geht, die normalerweise von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ausgesprochen werden kann, so gilt in jedem Fall: Bei Beurlaubungen in Verbindung mit Ferien oder Feiertagen müssen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig einen ent-sprechenden Antrag an die Schulleiterin stellen. Diese Vorschrift der Schulordnung dient der Gleichbehandlung und hat den nachvollziehbaren Sinn, dass über Aus-nahmen in analogen Fällen einheitlich entschieden wird. Ich weise außerdem darauf hin, dass einfache Bescheinigungen von Reisebüros als Nachweis für einen "drin-genden Fall? nicht anerkannt werden können. Bei Krankmeldungen unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien ist ein ärztliches Attest vorzulegen. In besonderen Fällen kann die Schule auch ein schulärztliches oder amtsärztliches Zeugnis einholen.
Mit herzlichen Grüßen
Das Programm zur Neueröffnung der Fachräume Naturwissenschaften am FvSG (27.10.2007)