STEINdigikette
erstellt am 24.06.2021
Das FvSG schreitet bei der Digitalisierung weiter voran.
Der zunehmend digital angereicherte Unterricht, viele neue digitale Lernformen für die Schule und Zuhause und unsere gemeinsame Kommunikationsplattform IServ machen weitere gemeinsame Werte und Vereinbarungen notwendig, die hier zusammengefasst dargestellt werden:
- Im Bereich des digitalen Unterrichts und des digitalen Miteinanders (IServ) gelten die gleichen Gesprächsregeln, Umgangs- und Höflichkeitsformen wie in der Klasse. Dies gilt insbesondere für den E-Mail-Verkehr.
- Auch im digitalen Bereich gehen wir wertschätzend und respektvoll miteinander um.
- Wir gehen sorgsam mit dem Eigentum anderer (Bilder, Dokumente etc.) um. Es gelten die allgemeinen Regeln der Datenschutzgrundverordnung.
- Wenn Lehrer*innen nach Unterrichtsschluss E-Mails versenden oder Materialien im IServ einstellen, ist damit nicht die Aufforderung des sofortigen Bearbeitens oder Lesens verbunden.
- Hinweis zu Hausaufgaben: In unseren Jahrgangsstufen 5 - 9 gibt es keine Hausaufgaben. Die Hausaufgaben, die ab der Jahrgangsstufe EF gegeben werden, werden im Rahmen der Unterrichtsstunde bekannt gegeben und nicht erst im Anschluss. Hausaufgaben dienen dazu, im Unterricht Erarbeitetes einzuprägen, einzuüben und anzuwenden; sie dürfen nicht der Verlängerung des Unterrichts dienen.
- Wenn die Schulleitung E-Mails an Lehrer*innen, Schüler*innen oder Eltern verschickt, ist damit nicht die Aufforderung der sofortigen Kenntnisnahme verbunden. Für eine sofortige Reaktion muss nach wie vor der persönliche Kontakt gesucht werden. Ausnahme: Die internen STEINmitteilungen für das Kollegium müssen einschließlich aller Anhänge an dem Tag zur Kenntnis genommen werden, an dem Sie verschickt werden. Die Schulleitung achtet auf eine Versendung der Mitteilungen bis 14 Uhr; nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgt die Versendung später.
- Das Lesen und ggf. das Beantworten von E-Mails geschieht in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen und kann am Wochenende nicht erwartet werden.
- Bzgl. Weiterleitungen von E-Mails ist darauf zu achten, die Vertraulichkeit zu wahren. Die gilt insbesondere für das Weiterleiten von E-Mails, in die viele weitere E-Mails im Sinne einer Historie angehängt sind.
- Bei Weiterleitungen ist ggf. auch darauf zu achten, anzugeben, warum man die E-Mail weiterleitet: ob damit ein Arbeitsauftrag oder eine reine Information verbunden ist.
- Sollten Lehrer*innen Fristen für das digitale Einreichen von Materialien setzen, ist mit Erreichen der Frist davon auszugehen, dass die Materialien angekommen sind. Ist das im Einzelfall nicht erfolgt, nimmt die Lehrerin/der Lehrer sicherheitshalber noch einmal Kontakt mit der Schülerin / dem Schüler auf.
- Die Möglichkeit der Blindkopie (BCC) widerspricht einerseits offener, fairer Kommunikation. Andererseits muss berücksichtigt werden, dass für bestimmte Zwecke (Weiterleitung von E-Mails an private Eltern-E-Mail-Adressen) die Nutzung von BCC zwingend erforderlich ist, sofern nicht alle Personen der „Veröffentlichung“ ihrer E-Mail-Adresse zugestimmt haben.
- Alle am Schulleben Beteiligten wägen sehr genau ab, an welche Empfänger eine E-Mail verschickt wird, um eine E-Mail-Flut zu vermeiden.