FAQ - Digitalisierung am FvSG

erstellt am 14.12.2019

1. Grundsätze

Warum werden Eltern gebeten, die Anschaffung eines Tablets ab der Jgst. 9 selbst zu bezahlen?

Die Schule vertritt grundsätzlich die Auffassung, dass das Land NRW für die Ausstattung der Schüler*innen mit Tablets zuständig ist, wenn es einfordert, dass Lehrer*innen digitale Kompetenzen in allen unterrichteten Fächern vermitteln sollen. Letztlich sieht die Schule die Kommune in der Pflicht, Fördergelder oder eigene städtische Mittel für die Ausstattung aller Schüler*innen zu nutzen, wenngleich es auch aus unserer Sicht nicht sein kann, dass gute Bildung von der Finanzkraft einer Kommune abhängt.
Da sich in den vergangenen Jahren das Nutzungsverhalten digitaler Technik stark verändert hat, sehen wir die dringende Notwendigkeit, diesem Aspekt Rechnung zu tragen und die Vermittlung digitaler Kompetenzen verstärkt in den Blick zu nehmen. Letztlich vollzieht sich ein Leitmedienwechsel: Jahrhundertelang schöpften wir unser Wissen aus Büchern. Hauptsächliche Grundlage von Schulen und von Universitäten waren Bücher bzw. Bibliotheken. Heute entnehmen wir unser Wissen zumeist dem Internet. Während man früher in Lexika einen bestimmten Aspekt nachgeschaut und eine, zumeist klare Antwort erhalten hat, liefert uns das Internet eine Fülle weiterer Informationen, die uns durch vielfache Vernetzung wieder zu noch weiteren Informationen führen und auf diversen Quellen basieren. Das verlangt völlig andere Kompetenzen als bisher und diese müssen wir unseren Schüler*innen als Vorbereitung auf ihre zukünftige Lebens- und Arbeitswelt vermitteln. Hierzu zählen insbesondere die Lesefähigkeiten.
Die Stadt ist grundsätzlich dazu bereit ist, Jahrgangsstufen mit Tablets auszustatten, allerdings nur in einem überschaubaren sowie zeitlich gestaffelten Umfang und nur unter der Voraussetzung, dass die Geräte in der Schule verbleiben und nicht mit nach Hause genommen werden.
Das ist der Grund, warum wir der Ausstattung unserer Schüler*innen im Jahrgang 7 und 8 ab dem Schuljahr 2020/21 durch die Stadt begrüßen; denn diese Schüler*innen benötigen die Geräte nicht zwingend zuhause. Ganz im Gegenteil zur Oberstufe: Ab der Jgst. EF stehen nach fünf (G8) bzw. sechs Jahren (G9) Ganztag (Jgst. 5 - 9/10) wieder Hausaufgaben auf dem Plan. Hinzu kommt, dass ab der Jgst. 9 ein grafikfähiger Taschenrechner angeschafft werden muss. Eingeführte Tablets ersetzen ihn, was aber voraussetzt, dass die Schüler*innen die entsprechende App, die den Taschenrechner dann überflüssig macht, auch zuhause nutzen können. Eine Anschaffung des Taschenrechner für zuhause und eine Nutzung der App auf von der Stadt zur Verfügung gestellten Geräten im Unterricht ist nicht sinnvoll, da sich die Bedienkonzepte von App und grafikfähigem Taschenrechner stark unterscheiden. Somit wäre eine häusliche Übung der Bedienung gar nicht oder nur eingeschränkt möglich.
All diese Überlegungen wurden in den schulischen Gremien ausführlich diskutiert und haben schließlich in der Schulkonferenz am 18.6.2018 den Beschluss herbeigeführt, ein mit der Stadt abgestimmtes Endgerätekonzept umzusetzen.
 
Wie sieht das Endgerätekonzept der Schule aus?
Schuljahr 2019/20

Jgst. 5/6: Bereitstellen von  5 Tablet-Koffern, um sie in den Klassen zu ausgewählten
Unterrichtszwecken einsetzen zu können
 
Schuljahr 2020/21
Jgst. 7/8: Bereitstellung eines Tablets inkl. Tastatur und Stift für jede Schülerin/jeden Schüler
durch die Stadt; das Gerät verbleibt am Ende eines Schultages in einem persönlichen Schließfach in der Schule, da es sich um schulische Geräte handelt; nach zwei Jahren: Übergabe an die folgenden Jahrgänge
 
Schuljahr 2019/20
Jgst. 9-Q2: Anschaffung eines Tablets zu Beginn der Jahrgangsstufe 9 inkl. Tastatur und Stift durch Eltern (Finanzierung oder Sofortkauf über einen Anbieter, Administrierung durch die Schule, Geräte im Besitz der Schüler/-innen); Anschaffung des grafikfähigen Taschenrechners entfällt; die Jgst. EF startet mit Schuljahresbeginn den Einsatz ihrer Tablets im Unterricht, zum zweiten Halbjahr des Schuljahres wird auch die Jgst. 9 mit Tablets ausgestattet; Sozialplan: die Schule schafft aus nicht genutzten Mitteln der Ausstattung der Unterrichtsräume mit Präsentationstechnik einen weiteren Tablet-Koffer an und stellt damit Ausleihgeräte für Schüler/-innen

Hat die Schule ein Medienkonzept?
Ja, selbstverständlich. Das Konzept bildet die Basis der schulischen Arbeit mit digitalen Medien und begleitet den gesamten Transformationsprozess. Es bildet gleichzeitig die Basis für Abstimmungen mit der Stadt Bünde. Das Medienkonzept ist auf unserer Homepage unter „STEINbasics“, „Digitalisierung“ (ganz am Ende der Seite) zu finden; eine kürzere Version des Medienkonzepts findet sich auch in unserem Schulprogramm.

Digitale Medien müssen immer wieder auch kritisch betrachtet werden.
Ist sich die Schule dessen bewusst?

Die Schule bietet die idealen Rahmenbedingungen, um einen kritischen und kompetenten Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Zudem wird das Thema zunehmend auch Unterrichtsgegenstand. Auf Grundlage der Entscheidung der Schulkonferenz für eine stufenweise Einführung von Endgeräten sowie des Medienkompetenzrahmens NRW werden unsere Curricula in allen Fächern systematisch modifiziert und auf die Herausforderungen des digitalen Lernens angepasst.

Was ist IServ und warum hat die Schule sich dafür entschieden?
Die Plattform IServ ist eine Kommunikationsplattform, die alle am Schulleben Beteiligten miteinander vernetzt und als Schulserver, z.B. zum Austausch von Dateien dient. Betreiber ist die IServ GmbH mit Sitz in Braunschweig. Im Gegensatz zu vielen anderen Lernmanagementsystem hat uns als Schule IServ mit seiner intuitiv erschließbaren und sehr leichten Bedienbarkeit überzeugt. Zudem bietet das System nicht nur die Möglichkeit, Unterrichtsprozesse zu steuern, sondern deckt auch weitere Komponenten wie z.B. die Integration des Raumbuchungssystems der Schule, den Vertretungsunterricht und die Klausurplanung sowie viele weitere Module ab. Ein weiterer maßgeblicher Aspekt, der eine Entscheidung zugunsten von IServ brachte, ist die einfache und klare Verwaltung bzw. Administrierung der schulischen Endgeräte. Alle Daten werden sicher und gemäß den Datenschutzbestimmungen der DSGVO auf einem Server abgespeichert, der von der Firma in unserer Schule installiert wurde. Lehrer*innen und Schüler*innen haben bereits einen individualisierten und passwortgeschützten Zugang; der Zugang für Eltern ist in der Vorbereitung.


2. Anschaffung

Wie verläuft die Bestellung?

Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Es wird z.B. ein Internetportal geöffnet, das das Gerät inkl. Tastatur zum Sofortkauf, zu einer 0%-Finanzierung mit wählbaren Raten oder mit einem Leasingvertrag über einen wählbaren Zeitraum anbietet. Die Farbe des Geräts sowie die Größe des Speicherplatzes und der Stift (Apple Pencil oder Logitech) können selbst gewählt werden. Der Stift muss nicht über den Anbieter gekauft, sondern kann auch günstiger anderswo selbst gekauft werden. In jedem Paket inkludiert ist eine Kompaktversicherung, die alle wesentlichen Aspekte abdeckt (z.B. Bruch und Diebstahl).
Die Bestellung über das Portal erfolgt durch die Eltern. Die Geräte werden dann gesammelt zur Administrierung an die Schule verschickt. Zumeist, aber je nach Anbieter unterschiedlich, beginnt die Finanzierung bzw. Bezahlung der Geräte erst nach der Ankunft der Geräte. Die Schule bindet die Geräte in das schulische System ein und übergibt sie dann an die Schüler*innen.
Welche Anbieter infrage kommen, entscheidet sich nach folgenden Kriterien:

  • günstigster Angebotspreis
  • Angebotspaket inkl. Tastatur und Stift
  • Kompaktversicherung inkludiert
  • Gerät selbst wählbar (Farbe, Speicherkapazität)
Warum kann ich kein anderes eigenes Gerät mit in die Schule bringen, z.B. ein Microsoft Surface oder ein Android Tablet?
Im Unterricht müssen die Lehrer*innen in der Lage sein, bei kleineren Problemen mit den Geräten zu helfen. Man kann nicht erwarten, dass sich jede Lehrerin und jeder Lehrer mit allen Geräten, die der Markt hergibt, auskennt. Hinzu kommt, dass die Verfügbarkeit von Apps nicht auf allen Geräten gleichermaßen gegeben ist.

Wir haben bereits ein anderes Apple-Gerät, z.B. ein iPad Pro oder ein MacBook Air/Pro. Kann das anstelle des anzuschaffenden iPads genutzt werden?
Ja und Nein. Zwar ist die Kompatibilität gegeben, da es sich ebenfalls um ein Apple-Gerät handelt; als Schule legen wir aber Wert auf Bildungsgerechtigkeit: Innerhalb der einzelnen Klassen / Kurse führt jede Form der heterogenen Ausstattung zu Begehrlichkeiten und übt Druck auf die Eltern aus. Das wollen wir als Schule nicht. Daher müssen die Geräte vergleichbar bleiben: Ein iPad Pro kann genutzt werden, ein wesentliches größeres MacBook Air / Pro nicht, da diese Geräte ein anderes Betriebssystem nutzen und somit viele Apps nicht verfügbar wären. Grundlage ist das Betriebssystem iOS. Wesentlich sind die Maße des Bildschirms, der das Maß von 10 Zoll nicht wesentlich unter- oder überschreiten sollte. Es ist aber auch möglich, ältere iPad-Geräte zu nutzen. Die Geräte sollten jedoch nicht älter als 1,5 Jahre sein.
In jedem Fall muss eine von der Vorgabe der Schule abweichende Anschaffung bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Kann man das Gerät auch selbst kaufen oder ein eigenes Gerät nutzen?
Ja, das ist möglich, solange sich dies in einem für die Schule überschaubaren Rahmen bewegt. Der Grund liegt in der Administrierung der Geräte: Die Tablets, die über einen Anbieter gekauft werden, sind bereits über das Apple-DEP (Device Enrollment Program) registriert, d.h. für die Administrierung vorbereitet, sodass die Einbindung in das schulische System sehr schnell erfolgen kann. Der Aufwand für die Einbindung anderer Geräte ist sehr viel größer.
Wenn man das Gerät selbst anderswo kauft oder ein bereits vorhandenes Tablet nutzen möchte, ist Folgendes zu beachten:
Es muss sich zwingend ebenfalls um ein Apple iPad inklusive Tastatur handeln, damit alle Lehrer*innen im Unterricht die gleichen Voraussetzungen vorfinden und unterstützen können. Ein bereits vorhandenes Gerät sollte nicht älter als 1,5 Jahre sein und um eine kompakte Versicherung muss man sich dann selbst kümmern.
In jedem Fall muss eine von der Vorgabe der Schule abweichende Anschaffung bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.

Muss ich die Versicherung zwingend mit abschließen?
Im Angebot eines Anbieters ist die Versicherung inkludiert, d.h. nicht ausschließbar. Wenn Sie das Gerät selbst anschaffen, empfehlen wir als Schule dringend den Abschluss einer Versicherung. Auch wenn keine Absicht bei einem Schaden vorliegt, bleibt die Schadensregulierung für Eltern unangenehm und konfliktträchtig, sofern keine Versicherung abgeschlossen wurde.
 
Die Geräte sind sehr teuer. Was machen wir, wenn wir das finanziell nicht stemmen können?
Im Zuge eines Sozialplans haben wir in Absprache mit der Stadt einige Tablets erhalten, die wir kostenlos für diejenigen zur Verfügung stellen können, die finanziell vor große Herausforderungen gestellt sind. Um ein solches Gerät zu erhalten müssen keine Bescheinigungen eingereicht werden und es erfolgt auch keine Überprüfung der Einkommensverhältnisse. Im Rahmen unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit setzen wir darauf, dass die Eltern, die sich bei uns melden, tatsächlich Schwierigkeiten mit der Finanzierung haben. Der Schulleitung, der Schulkonferenz und insbesondere den dort beteiligten Schüler*innen ist es ganz besonders wichtig, dass alle Schüler*innen die gleichen Voraussetzungen und damit alle ein Tablet zur Verfügung haben werden.
Sollten finanzielle Schwierigkeiten bestehen, ist in jedem Fall ein kurzer schriftlicher Antrag an die Schulleitung zu stellen.

Wann müssen die elternfinanzierten Geräte angeschafft werden?
In den Jahrgangsstufen 5-8 werden iPads durch die Stadt gestellt.
Ab der Jgst. 9 werden iPads durch die Eltern angeschafft.

Mit Stand des Schuljahres 2019/20 bedeutet das:
Die jetzigen 8. Klassen bestellen die elternfinanzierten Geräte als 9.-Klässler im Schuljahr 2020/21 (Ostern 2021).
Die jetzigen 7. Klassen bestellen die elternfinanzierten Geräte als 8.-Klässler ebenfalls im Schuljahr 2020/21 (Ostern 2021).
Danach erfolgt eine Anschaffung jeweils zum Ende eines 8. Jahrgangs (ca. Ostern), damit auch ab der 9. Klasse weiterhin ein Gerät (nach der Abgabe der städtischen Geräte am Ende der Jahrgangsstufe 8) für schulischen Zwecke genutzt werden kann.



3. Administrierung

Warum müssen die selbstgekauften Geräte über ein Mobile Device Managementsystem (MDM) administriert werden?

Für die Administrierung der Geräte über ein MDM gibt es aus Sicht der Schule zwei wesentliche Gründe:
  1. Zum einen muss sichergestellt sein, dass alle Schüler*innen über die in den jeweiligen Fächern relevanten Apps verfügen können. Durch die Einbindung der Geräte ist es möglich, entsprechende Apps zentral und damit ohne größeren Verwaltungsaufwand zuzuweisen. Auch können neue Apps nachträglich auf den Geräten installiert werden. Falls kostenpflichtige Apps angeschafft werden sollen, kann die Schule die entsprechenden Volumenlizenzen erwerben und diese den Schüler*innen dann kostenfrei zur Verfügung stellen. Damit besteht auch keine zwingende Notwendigkeit, sich privat bei Apple mit einer sogenannten Apple-ID zu registrieren.
  2. Zum anderen wird durch die Einbindung der Geräte die Prüfungssicherheit gewährleistet. In Prüfungssituationen kann die Fachlehrkraft das Gerät in einen Klausurmodus (Ein-App-Modus) versetzen, sodass die Schüler*innen für die Zeit der Prüfung nur Zugriff auf die jeweils relevante App haben.
Welche Möglichkeiten gibt es, das von der Schule administrierte Gerät zu steuern?
Die Integration der Geräte in das Schulnetz und in das Mobile Device Managementsystem (MDM) geschieht nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Zwei Szenarien werden an dieser Stelle nochmals erläutert:
  1. Steuerung über das MDM: mit dem MDM kann ein Lehrer nicht direkt auf das Gerät zugreifen. Es ist aber möglich, eine App-Zuweisung, den Klausurmodus und die Sperrung des Gerätes anzufordern. Diese Anforderung wird dann beim nächsten WLAN-Kontakt (auch außerschulisch) des Gerätes aktiviert. Es ist nicht möglich, den Bildschirm der Geräte einzusehen, die Nutzung von Apps zu analysieren oder eine Standortbestimmung durchzuführen. Dies wäre im Falle eines Diebstahls nur mithilfe einer privaten Apple-ID möglich.
  2. Steuerung über die App „Classroom“: Bei der App Classroom melden sich Schüler*innen in einem virtuellen Unterrichtsraum an. Innerhalb dieses Unterrichtsraumes sind für den Lehrer diverse pädagogische Funktionen verfügbar, wie beispielsweise das Einsehen von Displays, Statistik über die App-Nutzung im Rahmen der laufenden Unterrichtsstunde, das Sperren des Gerätes oder das Starten von Apps. Verlässt ein Schüler den Unterrichtsraum, stehen diese umfangreichen Möglichkeiten der Einflussnahme dem Lehrer nicht mehr zur Verfügung. Da die Classroom-App auf Basis von Bluetooth im Nahbereich der Schule arbeitet, ist es einem Lehrer nicht möglich, diese Funktionen zu nutzen, wenn sich das Gerät nicht mehr in unmittelbarer Nähe der Schule befindet.
Ein Zugriff auf Dateien, die sich auf den Geräten befinden, ist zu keiner Zeit möglich.
 
Welche Einstellungsänderungen werden auf meinem Gerät durch die Schule vorgenommen?
Die Schule nimmt insgesamt drei Einstellungen vor:
Zwei Einstellungen betreffen die Nutzung der App „Classroom“ (siehe Punkt 4): Sobald Schüler*innen einer Lerngruppe beigetreten sind, ist voreingestellt, dass sie die nachfolgenden pädagogischen Funktionen aktivieren: Verdunkeln der Bildschirme, Einsehen der Bildschirme. Eine weitere Einstellung betrifft die Konfiguration von in der Nähe befindlichen Geräten, also auch die automatische Weitergabe des schulischen WLAN-Netz-Passwortes. Damit soll unterbunden werden, dass Außenstehende, die nicht Teil unserer Schule sind, Zugriff auf das Netz erhalten.
In der Liste der Einstellungsänderungen ist zudem der Punkt „Die Verzögerungsperiode für verzögerte Softwareupdates ist 1 Tag“ aufgeführt. Dies ist allerdings nur die Information, dass im Falle von erzwungenen verzögerten Softwareupdates die Verzögerungsperiode 1 Tag betragen würde. Da verzögerte Softwareupdates jedoch nicht erzwungen werden, hat dieser Punkt keine praktische Relevanz und sämtliche Updates stehen den Geräten unmittelbar zur Verfügung.

Welche sonstigen Einschränkungen ergeben sich durch die Administrierung?
Nach dem gegenwärtigen Stand der Technik muss das Gerät sowohl zu Beginn der Administration als auch zum Ende (bei Verlassen der Schule) in den Werkszustand zurückgesetzt werden. Da sich eine Administrierung durch ein MDM-System leider nicht mit einem kompletten iCloud-Systembackup vereinbaren lässt, müssen die Daten vorab entsprechend anderweitig gesichert werden.
 
Hinweis zur Administrierung der Geräte im jetzigen Jahrgang 9 (Schuljahr 2019/20):
Die in diesem Jahrgang im Mai 2020 angeschafften Geräte werden nicht mehr über IServ, sondern über das MDM Jamf School / Zulu Desk verwaltet. Auch die Geräte der jetzigen EF (Schuljahr 2019/20) und perspektivisch alle weiteren Geräte sollen demnächst mit diesem neuen MDM verwaltet werden. Dieses neue System ermöglicht eine bessere Verwaltung der Geräte vor Ort in der Schule (z.B. in Klausuren; z.B. Ausblenden von privaten Apps innerhalb des schulischen WLANs). Zudem besteht mit diesem neuen System die Möglichkeit, dass auch Eltern die Geräte bis zu einem gewissen Maß im privaten Bereich verwalten können. Eine konkrete Übersicht der Möglichkeiten, die sich durch die Verwaltung der Geräte ergibt, findet sich selbstverständlich auch in der zuvor von den Eltern zu unterschreibenden Beutzerordnung. Nähe Auskunft dazu gibt die Schulleitung.

 
4. Unterricht und Schulalltag
 
Welche digitalen Kompetenzen werden den Schüler*innen vermittelt?
Alle Unterrichtsfächer weisen in den Lehrplänen digitale Kompetenzen aus. Als Grundlage dient der Medienkompetenzrahmen des Landes NRW (Link). Beispiele finden sich hier: Link.

Wird der Unterricht nur noch digital gestaltet werden?
Nein. Den Umfang bestimmt die jeweilige Lehrkraft nach pädagogischen sowie fachlichen Gesichtspunkten. Vielfältige Anwendungsmöglichkeiten gibt es in allen Fächern. Gerade im Sinne der Verbesserung der Medienkompetenz ist ein vielfältiger Medieneinsatz verschiedener Medien wünschenswert und auch die Lehrpläne aller Fächer weisen mittlerweile verpflichtend zu erlangende digitale Kompetenzen aus.

Warum müssen immer noch Schulbücher angeschafft werden?
Die Schulbuchverlage bieten bereits zahlreiche digitale Varianten von Schulbüchern. Allerdings sind die Kosten der Lizenzen für Schulen immens. Hier warten wir auf entsprechende Änderungen. Lediglich das Mathematikbuch in der Jgst. EF konnte bereits durch eine digitale Variante ersetzt werden. Die Anschaffungskosten in Höhe von 26,95€ haben sich dadurch für die Eltern auf 3,90€ für die Jahreslizenz reduziert. Bzgl. der Schulbücher ist aber noch ein weiterer Aspekt maßgeblich: Digitale Lehrwerke vereinfachen die Organisation von Unterricht. Wenn es um das Lernen geht, dann sind interaktive Lehrwerke jedoch deutlich sinnvoller. Hier bleibt abzuwarten, wie sich die Schulbuchverlage zukünftig aufstellen und wie sich die Preisgestaltung darstellt.

Was ist die sogenannte „Classroom“-App?
Im schulischen Unterricht müssen die Geräte in einem geringen Umfang „steuerbar“ sein, um den ordentlichen Ablauf des Unterrichts sicherzustellen. Diese Steuerung der Geräte, die ausschließlich innerhalb eines Klassenraums in der Schule möglich ist, erfolgt durch die App „Classroom“ und ist darauf beschränkt, Schüler*innen im Unterricht eine bestimmte App zuzuweisen, an denen sie arbeiten sollen, Ihre Bildschirme zu sperren, wenn die ganze Aufmerksamkeit nach vorn gerichtet sein soll und im Verlauf der Stunde sicherzustellen, dass die Schüler*innen tatsächlich auch nur schulische Recherchen/Arbeiten durchführen und sich nicht mit anderen Dingen im Internet oder in sozialen Medien beschäftigen.

Was ändert sich hinsichtlich Klassenarbeiten / Klausuren?
Grundsätzlich nichts. Das Schulministerium schreibt vor, dass Klassenarbeiten zunächst auch weiter auf Papier geschrieben werden. Das Tablet kommt in den Fächern Mathematik, Physik, Chemie und Erdkunde als Ersatz für den grafikfähigen Taschenrechner zum Einsatz, wobei eine CAS (Computer-Algebra-System)-App verwendet wird. Dies betrifft ausschließlich die Klausuren in der Oberstufe.
Damit geht einher, dass im Fach Mathematik zukünftig die CAS-Versionen der Abituraufgaben gewählt werden müssen.

Welche Verhaltensregeln gibt es in den Pausen?
Unsere Schule erarbeitetet zurzeit eine neue Handyordnung. Hier wird die Nutzung der Tablets demnächst mit einbezogen. Grundsätzlich muss es uns gelingen, eine zeitgemäße Regelung zu finden, die den Entwicklungen der Schule Rechnung trägt. Wir wollen nicht, dass unsere Schüler*innen den ganzen Tag auf Bildschirme starren und an den Geräten arbeiten. Bereits jetzt gilt: Die Geräte dürfen in der Schule nur für schulische Zwecke genutzt werden.

Sind die Lehrkräfte passend fortgebildet?
Es haben bereits zahlreiche Fortbildungen stattgefunden und es wird auch weiter Fortbildungen geben. Dies geschieht in Form von zentralen Fortbildungsangeboten für das gesamte Kollegium, z.B. an Pädagogischen Tagen, aber auch im Rahmen sogenannter „Digitalhappen“ oder „Mikrofortbildungen“ von Lehrer*innen für Lehrer*innen. Darüber hinaus besuchen einzelne Lehrer*innen Fortbildungen und tragen die Erkenntnisse ins Kollegium, z.B. in die Fachschaften.

Wo können die Tablets sicher aufbewahrt werden?
Für die Jgst. EF wurden Schließfächer durch die Schule angeschafft. Die Schüler*innen haben diese Fächer durch ein eigens mitgebrachtes Vorhängeschloss gesichert, sodass die Geräte in den Pausenzeiten sicher verwahrt werden können. Sollte es dennoch zu einem Diebstahl kommen, greift die Versicherung für die Geräte (sofern eine über die Eltern abgeschlossen wurde. Für zukünftige Jahrgangsstufen sind weitere Schließfächer geplant. Über die Kosten und Aufstellungsorte wird derzeit diskutiert.

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